Plenarbrief September 2026
In den letzten Wochen haben uns vor allem die Debatten über die Zukunft von Volkswagen beschäftigt. Aus diesem Grund wird es zu Beginn des Plenums eine Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Olaf Lies geben.
Olaf hat in den letzten Wochen und Monaten sehr deutlich gezeigt, dass er an der Seite der Beschäftigten steht, nicht zuletzt durch seinen Einsatz bei und nach den gemeinsamen Werksbesuchen in Osnabrück, Hannover und Emden. Er ist überdies der Einzige, der sich seit Monaten in alle Richtungen um eine Lösung bemüht, eingeladen und Vorschläge gemacht hat.
Umso erfreulicher ist es, dass seine Bemühungen in buchstäblich letzter Sekunde Früchte getragen haben, sodass der VW-Vorstand nun die Aufgabe hat, die Strategie für die Werke in Deutschland so aufzustellen, dass sie ohne Werksschließungen tragfähig ist. In Osnabrück gibt es bereits eine Lösung, die durch eine gemeinsame Übernahme von Aurelis und dem Land ermöglicht wird.
Auch für Hannover und Emden gibt es bereits Ideen, die die Auslastung und Zukunftsaussichten der Werke sichern können.
Für uns stehen für die künftig zu treffenden Entscheidungen vor allem zwei Forderungen im Mittelpunkt:
Erstens: Finger weg vom VW-Gesetz!
Zweitens: Keine Sanierung des Konzerns auf dem Rücken der Beschäftigten!
Über die Regierungserklärung hinaus werden wir uns im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema Meta unter Druck, Europa am Drücker: Mehr Schutz in sozialen Medien für Kinder und Jugendliche beschäftigen. Der Konzern hinter Facebook, Instagram und Co. trägt nicht zur Verminderung von Hass und Hetze im Internet bei, sondern sorgt im Gegenteil sogar durch die Algorithmen für deren Steigerung. Dem muss beigekommen werden.
Im Rahmen des Plenums werden folgende Gesetzentwürfe der Landesregierung abschließend beraten:
- Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub Die aktuell im NBildUG geforderten Bedingungen zur Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaub sind teilweise zu starr und nicht mehr zeitgemäß. Die mangelnde Flexibilität der aktuellen Gesetzesfassung liegt vor allem darin begründet, dass bislang in der Regel nur Blockveranstaltungen mit drei oder fünf Unterrichtstagen am Stück und festgelegten Unterrichtsstundenzahlen vorgesehen werden - nicht aber beispielsweise einzelne Tagesveranstaltungen, die einer Vielfalt unterschiedlicher Lebenssituationen interessierter Personengruppen (z. B. Teilzeitbeschäftigung Alleinerziehender) Rechnung tragen. Die Bildungsbeteiligung ist zudem insgesamt bislang eher gering und liegt seit Jahren konstant nur bei ca. 1,5 bis 1,7 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Niedersachsen (ca. 40 000 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer). Um den Personenkreis der Bildungszeitberechtigten zu erhöhen und einen gesamtgesellschaftlich umfassenderen Bildungsvorteil zu ermöglichen, werden - wie bereits in vergleichbaren Gesetzgebungen anderer Bundesländer - Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter über die vorliegende Gesetzesänderung in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen. Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hanse-stadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Zusammenschluss der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen und zur Änderung des Gesetzes über das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen Der Zusammenschluss der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen setzt eine bereits bestehende Kooperation fort. Die Mitgliederverwaltung der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung ist aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags seit 1998 dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen übertragen. Seit 2007 umfasst diese Geschäftsbesorgung auch die anlagenbezogene Beratung und die Vorbereitung der Kapitalanlageentscheidungen. Mit dem Zusammenschluss werden eine Verwaltungsvereinfachung, eine daraus resultierende Senkung der Verwaltungskosten sowie Synergieeffekte in der Kapitalanlage erstrebt. Der Staatsvertrag ermöglicht den beiden Rechtsanwaltsversorgungswerken, ihre gemeinsamen Ziele umzusetzen.
- Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) Der Gesetzentwurf dient der Ratifikation der Zweiten Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) durch den Ministerpräsidenten. Die Änderungen des von den für das Glücksspielrecht zuständigen Ministerinnen und Ministern bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder unterzeichneten 2. GlüÄndStV-E 2021 dienen der Präzisierung bzw. Vereinfachung von Regelungen, deren Überarbeitung bereits vor Abschluss der derzeit laufenden Evaluation angezeigt ist.
Darüber hinaus werden die folgenden Gesetzesentwürfe der Landesregierung erstmalig beraten:
- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für
die Haushaltsjahre 2027 und 2028 (Haushaltsgesetz 2027/2028 - HG 2027/2028 -) Hierzu haben wir bereits im Vorfeld wichtige Forderungen formuliert, die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens aufgenommen worden sind. Wir werden hierzu zu gegebener Zeit erneut und detaillierter kommunizieren.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) bildet die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Notfallversorgung. Steigende Anforderungen im Rettungsdienst, steigende Einsatzzahlen und technische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens. Seit der letzten Änderung des Gesetzes durch den Niedersächsischen Landtag am 15. Mai 2024 haben sich vor allem die Anforderungen an eine vernetzte, qualitätsgesicherte und landesweit koordinierte Notfallversorgung weiter erhöht.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Schuldenwesen des Landes Niedersachsen Die Änderung soll die Begebung elektronischer Wertpapiere durch das Land ermöglichen. Diese Begebungsform soll neben die Begebung von Landesschatzanweisungen als Wertrecht treten. Die Emission wird auf die Blockchain (Blockkette), d. h. auf ein dezentrales Netzwerk, das Daten chronologisch speichert, verlagert. Dies soll die Zeiten zwischen dem Abschluss des Geschäfts und dem Austausch der Anleihen sowie des Kaufpreises verkürzen, im Idealfall soll alles am selben Tag umgesetzt werden können. Die Nutzung moderner Distributed-Ledger-Technologie (DLT-Technik, also dezentrale Datenbanktechnik) soll weitere Investoren ansprechen und somit die Investorenbasis verbreitern. Das Land begibt sich damit in eine Vorreiterrolle.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zur Sicherung von Belangen der Landesverteidigung Der Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz, der mehrere Regelungsbereiche miteinander verzahnt. Durch Änderungen insbesondere im Bauordnungsrecht und im Denkmalschutzrecht werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, verteidigungsrelevante Belange stärker zu berücksichtigen, Verfahren zu vereinfachen und Abstimmungsprozesse zu verbessern. Ziel ist es, die Umsetzung von Maßnahmen der Landes- und Bündnisverteidigung zu erleichtern, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen sowie relevante staatliche Steuerungsinstrumente auf die geänderten Rahmenbedingungen auszurichten. Damit wird zugleich den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Modernisierung von Staat und Verwaltung Rechnung getragen.
- Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Psychosoziale Notfallversorgung Ziel des Gesetzes ist es, die Psychosoziale Notfallversorgung (Im Folgenden: PSNV) für betroffene Personen und Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes bei Notfällen durch die Etablierung von einheitlichen Strukturen bei der Alarmierung und eines zentralen Aus- und Fortbildungsangebots für PSNV Führungspersonal, die Einführung von Protokollpflichten, die vor allem dem Qualitätsmanagement dienen, und die Gewährung von Freistellungsansprüchen für Einsatzkräfte der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV-Kräfte) weiter auszubauen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht Anlass der Gesetzesänderung ist das Auslaufen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen vom 15. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 585), zum 31. Dezember 2026. Im Zuge der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts hat der Gesetzgeber in § 17 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) erstmals eine Förderungsverpflichtung zugunsten der Betreuungsvereine normiert, soweit diese Aufgaben der Querschnittsarbeit nach § 15 Abs. 1 BtOG wahrnehmen.
Des Weiteren werden wir in diesem Plenarabschnitt folgende Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD und Grünen abschließend beraten:
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes Die ergänzenden Regelungen zur Einschreibung und Exmatrikulation (§ 19 NHG) sind erforderlich, um mehr Rechtsklarheit zu schaffen und den Handlungs- und Rechtsrahmen des NHG zu erweitern. Die niedersächsischen Hochschulen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, entschlossen gegen antisemitische Vorfälle vorzugehen. Die Ablehnung der Einschreibung darf nun auch auf rechtskräftige Verurteilungen wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder wegen einer landesweiten oder einer von einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgrund einer vergleichbaren Vorschrift verhängten Sperrfrist gestützt werden; eine Exmatrikulation ist bei einer vorsätzlichen rechtswidrigen Handlung, wie u. a. Gewalt, Gewaltandrohung oder AGG-Belästigung, möglich. Voraussetzung ist zudem, dass durch die Handlung der Hochschul- oder Studienbetrieb erheblich gefährdet oder gestört wird. Vor jeder Exmatrikulation votiert eine dreiköpfige Kommission (bestehend aus einem vorsitzenden Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt und jeweils einem Mitglied aus der Hochschullehrendengruppe und der Studierendengruppe), ob eine Exmatrikulation oder mildere Maßnahmen angemessen sind. Die Einführung der Möglichkeit zur Verhängung einer Sperrfrist von bis zu zwei Jahren ist erforderlich, um einem erneuten Antrag auf Einschreibung an derselben oder einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes angemessen begegnen zu können, wenn nach dem der Exmatrikulation zugrunde liegenden Sachverhalt während des Zeitraums eine erhebliche Gefährdung oder Störung des Studienbetriebes zu besorgen ist.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes Mit den vorliegenden Änderungen sollen die Rahmenbedingungen kommunaler Arbeit in Niedersachsen gestärkt, modernisiert und an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden. Zentrales Anliegen ist dabei die Stärkung des kommunalen Ehrenamts als tragende Säule der lokalen Demokratie. Die Mitglieder der kommunalen Vertretungen und die zahlreichen ehrenamtlich Tätigen in den Räten, Ortsräten, Ausschüssen und Gremien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren der Selbstverwaltung. Ihre Arbeit bildet das Fundament des bürgerschaftlichen Engagements und der politischen Willensbildung vor Ort.
Erstmalig eingebracht werden die folgenden Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD und Grünen:
- Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 Mit unserem Haushaltsbegleitgesetz ergänzen wir den Entwurf des Haushalts der Landesregierung.
- Entwurf eines Niedersächsischen Partizipations- und Teilhabegesetzes Das Gesetzesvorhaben eines Niedersächsischen Partizipations- und Teilhabegesetzes (NPuTG) wird im Koalitionsvertrag benannt. In Niedersachsen existiert bislang kein entsprechendes Gesetz. Acht der 16 Bundesländer verfügen bereits über ein Integrations-bzw. Partizipationsgesetz. Ziel ist es, dass gute Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gesetzlich verankert und (weiter)entwickelt werden. Mit einem Partizipations- und Teilhabegesetz soll die Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte langfristig gesichert und gestärkt werden.
Zudem werden folgende Anträge der Regierungsfraktionen SPD und Grüne abschließend beraten:
- Antisemitismus an Hochschulen wirksam bekämpfen und Präventionsarbeit stärken Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft kein neues Thema und war auch niemals verschwunden. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben antisemitische Übergriffe in ganz Deutschland zugenommen. Allein in den ersten neun Tagen nach dem Terrorangriff hat es mindestens 20 antisemitische Vorfälle in Niedersachsen gegeben. Dabei gibt es auch zahlreiche Vorfälle teils weit unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle, die Behörden aktiv werden lässt. Auch an deutschen und niedersächsischen Hochschulen fühlen sich zahlreiche jüdische wie auch israelische Studierende nicht mehr sicher. Antisemitische Flugblätter, Graffitis und Plakate, Demonstrationen, bei denen teilweise zur Auslöschung Israels und zur „Uni-Intifada“ aufgerufen wird, verschärfen das Klima der Angst und Bedrohung. Jüdische Studierende und Mitarbeitende berichten, dass sie sich zunehmend unsicher fühlen, teilweise Lehrveranstaltungen meiden und gezielt ihre jüdische Identität verbergen.
- Barrierefreie Mobilität stärken - Bushaltestellen an Landesstraßen gezielt ausbauen Das Land Niedersachsen verfolgt das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr weiter zu stärken und die Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 deutlich zu erhöhen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn der ÖPNV für möglichst viele Menschen gut erreichbar, verlässlich und ohne vermeidbare Hürden nutzbar ist. Barrierefreiheit ist dafür eine zentrale Voraussetzung. Sie betrifft nicht nur Menschen mit dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen, sondern ebenso ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen oder Personen, die vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dabei muss Barrierefreiheit entlang der gesamten Nutzungskette gedacht werden: vom Weg zur Haltestelle über den Ein- und Ausstieg bis hin zu verständlichen und technisch zugänglichen Fahrgastinformationen.
Schließlich werden wir die folgenden gemeinsamen Anträge von SPD und Grünen erstmalig beraten:
- Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat schützen - die demokratische Resilienz der niedersächsischen Verwaltung stärken Die Verwaltung ist ein Garant der Demokratie. Demokratische Institutionen werden daher nicht allein durch Gesetze und Organisationsstrukturen getragen. Ihre Stabilität hängt wesentlich von einer gelebten Kultur ab, in der Verwaltungsmitarbeitende verfassungsrechtliche Grundsätze täglich zur Anwendung bringen. Deshalb reicht es nicht aus, erst auf konkrete Angriffe oder bereits eingetretene Fehlentwicklungen zu reagieren. Eine resiliente Verwaltung muss mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen, ihre Verfahren darauf vorbereiten und ihren Beschäftigten Handlungssicherheit geben. Denn gerade in Konfliktsituationen müssen Beschäftigte wissen, wie sie mit rechtlich zweifelhaften Weisungen umgehen können, welche internen und externen Ansprechstellen bestehen und welche Schutzmechanismen greifen. Erforderlich ist eine Verwaltungskultur, in der Bedenken nicht als Störung, sondern als Beitrag zur Rechtmäßigkeit und Qualität staatlichen Handelns verstanden werden. Um sicherzustellen, dass unsere Verwaltungskultur weiterhin von einer sich positiv zu den Grundprinzipien der Verfassung bekennenden und für diese einstehenden Einstellung geprägt ist, die über das formal korrekte Agieren hinausgeht, gehen wir in den Austausch mit unseren Beschäftigten. Wir stellen uns an ihre Seite und prüfen, welche Verbesserungen es im Bereich der Remonstrationsverfahren und Disziplinarmaßnahmen braucht, um diese Kultur zu erhalten.
- Offensive für mehr Bildungsqualität in Niedersachsen - für bessere Lernzeit, höhere Kompetenzen und mehr Bildungsgerechtigkeit Ziel der Qualitätsoffensive ist es, die Lern- und Förderbiografien von Kindern und Jugendlichen von der frühen Bildung bis zum Schulabschluss dauerhaft zu verbessern. Die aktuellen Herausforderungen in der frühkindlichen und schulischen Bildung in Niedersachsen erfordern eine verbindliche, systematische und wirksame Qualitätsentwicklung. Einzelmaßnahmen und kurzfristige Programme reichen nicht aus, um Unterrichtsqualität, Lernerfolge und Bildungsgerechtigkeit nachhaltig zu verbessern. Notwendig ist eine übergreifende Gesamtstrategie, die politische Zielsetzungen, strategische Steuerung und konkrete Maßnahmen miteinander verbindet.
- Geothermie als erneuerbare Säule der Energie- und Wärmewende in Niedersachsen verankern Wenngleich die Geothermie nur einer von mehreren Bausteinen der Energiewende darstellt, muss jeder Baustein genutzt werden, damit die Wärmewende gelingt. An geeigneten Orten bergen die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten geothermischer Quellen ein großes Potenzial bei der nachhaltigen Energieversorgung.
- Geschlechtergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit herstellen, gleichberechtigte Teilhabe für Frauen am Arbeitsmarkt stärken Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist trotz bestehender Fortschritte nicht erreicht und damit in einem zentralen Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe nicht verwirklicht. Aktuelle Daten zeigen, dass die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Niedersachsen weiterhin auf einem hohen Niveau verharrt. Der sogenannte Gender Pay Gap lag im Jahr 2025 bei rund 16 %. Frauen verdienen damit durchschnittlich 4,10 Euro weniger pro Stunde als Männer.