Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu, und der Niedersächsische Landtag kommt zum letzten Tagungsabschnitt des Plenums in diesem Jahr zusammen. 

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um euch meinen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit, euer Engagement und eure Leidenschaft für die gemeinsame Sache auszusprechen. Es ist gut zu wissen, dass die SPD in Niedersachsen auf so viele Mitglieder zählen kann, die sich einbringen und sich für eine lebenswerte Gesellschaft einsetzen. Das ist eine starke Motivation für uns alle und gerade in herausfordernden Zeiten eine verlässliche Stütze. 

Bevor wir uns als SPD-Landtagsfraktion in die Weihnachtspause verabschieden, werden wir in dieser Plenarsitzung die Haushaltsberatungen abschließen. Der Haushalt für das Jahr 2026 kann als historisch bezeichnet werden: Er umfasst ein Rekordvolumen von rund 48 Milliarden Euro zuzüglich 93,5 Millionen Euro aus der politischen Liste. Allein daran wird deutlich, dass wir nicht mit angezogener Handbremse agieren, sondern entschlossen in die Zukunft unseres Landes investieren. 

Wesentliche Maßnahmen im Rahmen des Haushalts 2026 sind unter anderem: 

Rund 14,45 Milliarden Euro für Investitionen in unsere Infrastruktur, insbesondere in die kommunale Infrastruktur (4,7 Milliarden Euro), den ÖPNV (500 Millionen Euro), den Straßen- und Brückenbau (500 Millionen Euro), die Krankenhäuser (600 Millionen Euro), die Wohnraumförderung und die Landeswohnungsgesellschaft (400 Millionen Euro), den Breitbandausbau (500 Millionen Euro) sowie zahlreiche weitere Bereiche. 

Etwa 250 Millionen Euro jährlich zur strukturellen Entlastung der Kommunen ab 2026 für die Erstattung im Rahmen der beitragsfreien Kita. Bis 2031 sind hierfür insgesamt rund 1,75 Milliarden Euro zusätzlich etatisiert. 

250 Millionen Euro zuzüglich Support für den Einstieg in die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 mit Tablets. In den kommenden Haushaltsjahren erfolgt ein Aufwuchs der Mittel auf rund 800 Millionen Euro. Damit setzen wir ein zentrales Wahlversprechen und ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. 

Darüber hinaus sichern wir über die politische Liste weitere wichtige Vorhaben für 2026 ab: 

15 Millionen Euro zusätzlich für die Sportstättenförderung zum Bau von Lehrschwimmbecken, damit unsere Kinder schwimmen lernen können. 

10 Millionen Euro zusätzlich für den ÖPNV, um wichtige Buslinien zu erhalten, die zwar wirtschaftlich kaum tragfähig sind, aber eine entscheidende Rolle für die Versorgung vor Ort spielen. Diese Mittel werden verstetigt. 

5 Millionen Euro zusätzlich für das Niedersachsenmenü in den Hochschulmensen, um weiterhin ein bezahlbares warmes Essen zum Preis von 2,50 Euro anbieten zu können. Auch diese Mittel sollen verstetigt werden, sind aber zur Zeit noch keine Beschlusslage. 

Diese und viele weitere Maßnahmen werden wir im Rahmen der Haushaltssitzung auf den Weg bringen. 

Neben den Haushaltsberatungen haben wir als SPD eine Aktuelle Stunde zum Thema „Kinderschutz im Fokus – gemeinsam, verbindlich, wirksam!“ angemeldet. In diesem Rahmen werden wir über unsere Kinderschutzstrategie diskutieren, für die wir im Haushalt 2026 ebenfalls finanzielle Mittel vorgesehen haben. 

Darüber hinaus stehen zahlreiche abschließende Beratungen verschiedener Gesetze der Landesregierung auf der Tagesordnung. 

Hier unter anderem: 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen 

Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung, der nun abschließend beraten wird, ist infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden. Das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) erfüllt bereits in vielen Bereichen die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Vorgaben. Gleichwohl haben sich insbesondere im Bereich der Datenübermittlungsbefugnisse Anpassungsbedarfe ergeben, die mit dem „Gesetz zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen“ umgesetzt werden. 

Die Änderungen resultieren teilweise aus den Ergebnissen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zur Vereinheitlichung der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingerichtet wurde. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der besonderen Strukturen des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich 

Der ebenfalls abschließend zu beratende Gesetzentwurf der Landesregierung bringt den kommunalen Finanzausgleich auf den aktuellen Stand. Entsprechend dem Koalitionsvertrag 2022 bis 2027 zwischen der SPD – Landesverband Niedersachsen – und Bündnis 90/Die Grünen – Landesverband Niedersachsen – wurden bestehende Anpassungsbedarfe durch eine Expertenkommission überprüft. 

Diese setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (AG KSV), einem externen Wissenschaftler, dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), dem Niedersächsischen Finanzministerium sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zusammen. Neun Jahre nach dem letzten umfassenden Gutachten (NIW: Novellierung des horizontalen Finanzausgleichssystems in Niedersachsen, Oktober 2015) wurde in Abstimmung mit der Expertenkommission ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. 

Mit der verfassungsrechtlich gebotenen finanzwissenschaftlichen Begutachtung des horizontalen kommunalen Finanzausgleichs wurde das LSN beauftragt. Die Expertenkommission war sich bei der Festlegung des Überprüfungsumfangs einig, dass der niedersächsische kommunale Finanzausgleich ein stabiles System darstellt und daher keine grundlegenden systematischen Änderungen erforderlich sind. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, anderer Gesetze und einer Verordnung 

Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung wird in die erste Beratung eingebracht. Hintergrund ist, dass die Wasserwirtschaft infolge des Klimawandels vor erheblichen Herausforderungen steht. Klimatische Veränderungen wirken sich unmittelbar auf den Wasserhaushalt und die Gewässerqualität aus. 

Neben zunehmenden Starkregenereignissen und der damit verbundenen Hochwassergefahr führen auch Trockenheit, niedrige Wasserstände und wachsende Nutzungskonkurrenzen um die Ressource Wasser zu erheblichen Belastungen. Der Gesetzentwurf soll geeignete Instrumente bereitstellen, um die Wasserwirtschaft in die Lage zu versetzen, diesen Herausforderungen besser zu begegnen. Kern des Vorhabens ist die Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), die den Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet (Artikel 1).

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes 

Dieser Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird in der Plenarsitzung abschließend beraten. Ziel ist es, ein starkes Zeichen für eine wehrhafte Demokratie und einen handlungsfähigen Rechtsstaat zu setzen. Mit der Einrichtung eines eigenständigen, verfassungsrechtlich verankerten Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) zur Kontrolle des Verfassungsschutzes wird die parlamentarische Kontrolle institutionell weiterentwickelt und auf eine zukunftsfeste Grundlage gestellt. 

Die gezielte Destabilisierung demokratischer Gesellschaften durch hybride Bedrohungen – etwa durch Desinformation, Propaganda, Cyberangriffe oder die gezielte Schwächung demokratischer Institutionen – ist Teil eines systematischen Vorgehens autoritärer Regime gegen offene Gesellschaften. Diese Bedrohungen machen nicht an Landesgrenzen halt, sondern richten sich auch gegen demokratische Strukturen in Deutschland und Niedersachsen. Sie gefährden das Vertrauen in staatliche Institutionen, die Integrität politischer Prozesse und letztlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt. 

Am Ende des Dezember-Plenums werden zwei Anträge in erster Beratung behandelt, die zentrale politische Schwerpunkte der Regierungsfraktionen für die kommenden Monate markieren. 

Gleiche Chancen im digitalen Lernen: Kostenfreie Tablets für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 

Dieser Entschließungsantrag unterstützt inhaltlich die bereits etatisierte Einführung von Tablets (siehe oben). 

Damit digitale Bildung gelingen kann, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und gleiche Chancen für alle. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Der Zugang zu digitalen Endgeräten ist heute eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Bildungsteilhabe. Deshalb sollen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 in Niedersachsen ab dem Schuljahr 2026/2027 erstmals kostenfrei und jahrgangsweise aufsteigend mit Tablets ausgestattet werden. 

Die kostenfreie Bereitstellung der Endgeräte stellt sicher, dass alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Eltern – die gleichen Lernchancen erhalten. Zugleich sorgt sie für einen unbürokratischen Ablauf, da kein Einkommensnachweis erforderlich ist. Einheitliche technische Standards erleichtern den Einsatz im Unterricht sowie Wartung und Support, während die finanzielle Belastung der Familien minimiert wird. 

Die flächendeckende Einführung von Tablets ab Klasse 7 ist ein entscheidender Schritt, um die digitalen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern gezielt zu stärken sowie Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit nachhaltig zu sichern. Sie schafft faire Voraussetzungen für alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig vom sozialen Hintergrund oder vom Engagement einzelner Schulträger. 

Gleichzeitig wahrt das Konzept die notwendige Flexibilität für die Schulen. Die Einführung erfolgt gestuft und ermöglicht es den Schulen, ihr eigenes Tempo zu bestimmen. Einrichtungen, die bereits erfolgreich mit digitalen Medien arbeiten, können ihre bewährten 

Konzepte fortführen, während Schulen, die sich erst auf den Weg machen, ausreichend Zeit für Planung, Schulentwicklung und Fortbildung erhalten. 

Damit werden die Eigenverantwortung sowie die pädagogischen Gestaltungsspielräume der Schulen gestärkt – zentrale Voraussetzungen für eine gute und zukunftsorientierte Bildung. 

Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten – die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln 

Mit diesem Entschließungsantrag wollen wir die freiheitlich-demokratische Grundordnung wirksam gegen aktuelle und künftige Bedrohungslagen schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 (Az. 2 BvB 1/13) klargestellt, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung nur diejenigen zentralen Grundprinzipien umfasst, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Dazu zählen insbesondere die Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz), die durch die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit näher ausgestaltet wird. 

Diese Konkretisierung unterstreicht die Notwendigkeit einer rechtssicheren, transparenten und bundesweit kohärenten Ausgestaltung des Verfassungsschutzrechts. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht des Landtages Anlass, sich auf Bundesebene für eine Modernisierung und Präzisierung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzusetzen. Ziel ist eine klare, verfassungsrechtlich fundierte und abgestimmte Definition, die zugleich operationalisierbar ist und den Sicherheitsbehörden eine verlässliche Orientierung bietet. 

Mit den Haushaltsbeschlüssen dieses Plenums können wir für das kommende Jahr 2026 wichtige Akzente setzen. Insbesondere die umfangreichen Investitionen sowie die gezielten Entlastungen der Kommunen sind ein deutliches Signal für ein starkes gesellschaftliches Miteinander vor Ort. 

Damit zeigen wir als SPD-Landtagsfraktion klar, dass wir uns um die Menschen und ihr unmittelbares Lebensumfeld in Niedersachsen kümmern. Nur eine starke Sozialdemokratie sorgt für die richtigen Weichenstellungen für eine gute und gerechte Zukunft.