Zur Plenarsitzung im November haben sich einige personelle Veränderungen ergeben. Durch das fulminante Wahlergebnis, das Philipp Raulfs im ersten Wahlgang bei der Landratswahl im Landkreis Gifhorn erzielt hat, wird er sein Landtagsmandat zu diesem Plenum niederlegen. Auch auf diesem Wege nochmals die allerherzlichsten Glückwünsche! Das ist ein starkes Zeichen in insgesamt schwierigen Zeiten. Für Philipp rückt Andrea Kötter nach, die bereits in der vergangenen Wahlperiode dem Niedersächsischen Landtag angehört hat. 

Zudem hat die Fraktion in ihrer Sitzung am vergangenen Montag den Posten des haushaltspolitischen Sprechers neu besetzt. Künftig wird unser Kollege Jan-Philipp Beck diese Aufgabe übernehmen. Auch ihm wünschen wir alles Gute für diese spannende Herausforderung! 

In den vergangenen Wochen haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die politische Liste für den Haushalt 2026 verhandelt. Unsere intensiven Diskussionen haben sich gelohnt: Wir haben einen Kompromiss über ein Gesamtvolumen von rund 93 Millionen Euro erzielt. Damit fallen die finanziellen Mittel für die Vorhaben der politischen Liste deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren. 

Besonders wichtige Schwerpunkte für uns als SPD sind in diesem Haushalt Maßnahmen für den sozialen Zusammenhalt, die Stärkung des Ehrenamts und die Förderung des Kinderschutzes. Im Einzelnen bringen wir beispielsweise ein Förderprogramm für Sportstätten in Höhe von zusätzlichen 15 Millionen Euro auf den Weg. Ein besonderes 

Augenmerk legen wir dabei auf Lehrschwimmbecken: Als niedersächsische Sozialdemokratie ist es uns ein Herzensanliegen, dass Kinder schwimmen lernen – dafür braucht es selbstverständlich ausreichend Wasserflächen, die zur Verfügung stehen. 

Auch die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat für uns hohe Priorität. Öffentliche Verkehrsmittel gehören für uns zur Daseinsvorsorge. Deshalb erhöhen wir die Verwaltungskostenpauschale für die Verkehrsverbünde deutlich – von bislang 1,35 Euro auf 2,59 Euro pro Einwohner/in. Im Rahmen der politischen Liste 2026 stehen hierfür 10 Millionen Euro bereit, die in den Folgejahren verstetigt werden sollen. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass wichtige Verbindungen nicht infrage gestellt oder neu eingerichtet werden können. 

Darüber hinaus haben wir den Fokus auf eine kindgerechte Justiz gelegt. Diese stärken wir einerseits mit einem Entschließungsantrag, den wir in dieser Plenarsitzung auf den Weg bringen, und andererseits durch zusätzliche Finanzmittel im Rahmen der politischen Liste. Hintergrund ist, dass wir für Kinder und Jugendliche, die mit der Justiz in Berührung kommen (z. B. weil sie als Zeug/innen aussagen müssen), eine gute Betreuungsstruktur schaffen wollen. 

Besonders freut es mich, dass wir auch in diesem Jahr erneut Stellenhebungen im Justizvollzug vereinbart haben. Dort arbeiten viele engagierte Kolleg/innen, die eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe für unsere Gesellschaft übernehmen. Eine generelle Stellenhebung wird ab 2027 fest im Haushalt verankert. 

Apropos Haushalt: Die Haushaltssitzung des Niedersächsischen Landtags findet wie gewohnt im Dezember statt. Allerdings werden wir in diesem Plenum im November bereits den Nachtragshaushalt für 2025 abschließend beraten. Damit können wichtige Vorhaben finanziert werden – unter anderem 400 Millionen Euro zusätzlich zur Unterstützung der kommunalen Infrastruktur, rund 450 Millionen Euro für die Verbesserung der Energieinfrastruktur, des öffentlichen Nahverkehrs und der Häfen sowie 200 Millionen Euro für die Ausweitung der Tätigkeit der Landeswohnungsgesellschaft Wohnraum GmbH. Wir freuen uns sehr, dass wir in dieser Woche diesen wichtigen Beschluss fassen werden. 

Im Rahmen unserer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Erfolgreiche Wirtschaft in Niedersachsen sichern – verlässliche Grundlagen und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen gewährleisten gute Arbeitsbedingungen“ werden wir sowohl unsere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen als auch – und damit verbunden – unsere Vorstellungen von guter Arbeit erläutern. 

Darüber hinaus stehen zahlreiche abschließende Beratungen verschiedener Gesetze der Landesregierung auf der Tagesordnung: 

Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag 

Schwerpunkte des Entwurfs sind unter anderem die Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes, die Förderung des Systems der regulierten Selbstregulierung sowie die Verbesserung der Durchsetzung von Maßnahmen der Landesmedienanstalten. Zudem erfolgt eine Klarstellung des Verhältnisses zwischen europäischem und nationalem Recht, welche die Anmerkungen der EU-Kommission im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens berücksichtigt. 

Durch die Änderungen erfolgt eine weitere Annäherung der Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages an die des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), was sowohl zu einer besseren Durchwirkung im Hinblick auf die Vergabe von Alterskennzeichen als auch zu einer Stärkung der Selbstkontrolleinrichtungen führt. Die neu eingefügten §§ 12 ff. sehen erstmals verpflichtende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Betriebssysteme vor. Die Jugendschutzvorrichtung wird als Opt-In-Lösung gestaltet, sodass Endgeräte weiterhin uneingeschränkt nutzbar bleiben, wenn die Jugendschutzvorrichtung nicht aktiviert wird. Darüber hinaus werden Anpassungen und Klarstellungen hinsichtlich der Aufgaben der Landesmedienanstalten sowie der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als deren Organ zur Erfüllung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes vorgenommen. 

Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) 

Die Änderungen im Medienstaatsvertrag betreffen unter anderem eine Weiterentwicklung des Auftrags einschließlich der konkret beauftragten Angebote, eine intensivierte Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Maßstäbe für Haushaltsführung, Kostensteuerung und Compliance sowie weitere organisatorische Rahmenbedingungen. Artikel 2 beinhaltet eine Neufassung des ARD-Staatsvertrages, der neue Organisationsstrukturen und -prinzipien für die ARD einführt. Die Artikel 3 und 4 verändern die Leitungsstrukturen des ZDF und des Deutschlandradios. Artikel 5 passt das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten an und gibt der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) weitergehende Kontrollmöglichkeiten, um die Einhaltung ihrer Empfehlungen durch die Rundfunkanstalten zu überprüfen. Artikel 6 regelt Kündigung, Inkrafttreten und Neubekanntmachung. 

Der Reformstaatsvertrag berücksichtigt sowohl verfassungsrechtliche als auch unionsrechtliche Anforderungen – insbesondere mit Blick auf die Erfüllung des Funktionsauftrags im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Anforderungen der Europäischen Kommission an eine präzise Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Zusammenhang mit der Gewährung staatlicher Beihilfen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zuletzt mit Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2021 (1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20, Rn. 78 m. w. N.) ausgeführt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Aufgabe hat, ein Leistungsangebot bereitzustellen, das nicht ökonomischen Anreizlogiken folgt und damit eigenständige Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er habe zu einer inhaltlichen Vielfalt beizutragen, die allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Die Vorschriften des Reformstaatsvertrags gewährleisten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesen Auftrag auch unter veränderten Nutzungsgewohnheiten der Nutzer/innen weiterhin vollumfänglich erfüllen und wie bisher das für die Erhebung des Rundfunkbeitrags geforderte Äquivalent bereitstellen kann. 

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages 

Die Änderungen umfassen die Festsetzung des Rundfunkbeitrags auf monatlich 18,36 Euro ab dem 1. Januar 2025, die Anpassung der Aufteilungsquoten des Rundfunkbeitragsaufkommens zwischen den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und Deutschlandradio – einschließlich der Berücksichtigung des gestiegenen Finanzbedarfs von ARTE – sowie die gesetzliche Festschreibung des Umfangs der Finanzausgleichsmasse in der ARD auf 1,8 % des ARD-Nettobeitragsaufkommens. 

Die Länder gehen dabei – entsprechend den Feststellungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 24. Bericht – davon aus, dass durch die Einbeziehung der vorhandenen Rücklagen aus Beitragsmehrerträgen der Jahre 2021 bis 2024 sowie durch bereits eingeleitete Rationalisierungsmaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 eine funktionsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten gewährleistet ist. Daher kann an der aktuellen Höhe des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro monatlich für einen Zeitraum von zwei Jahren festgehalten werden. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden insbesondere die bundesrechtlichen Vorgaben des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie des am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) in Landesrecht umgesetzt. § 4 Absatz 1 WPG verpflichtet die Länder, eine flächendeckende Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet sicherzustellen. Die bisherige Gesetzeslage zur kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen ist hierfür nicht ausreichend. Seit dem 1. Januar 2024 sind in Niedersachsen Kommunen mit einem Ober- oder Mittelzentrum nach § 20 Absatz 1 der derzeit geltenden Fassung dieses Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nun auch die bislang nicht verpflichteten Gemeinden zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, um die vom Bund geforderte flächendeckende Wärmeplanung in Niedersachsen sicherzustellen. Zudem werden die Vorgaben des WPG zur Fortschreibung der Wärmepläne für alle Gemeinden sowie weitere bundesrechtliche Vorgaben in Landesrecht umgesetzt. 

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben 

Große investive Hochbaumaßnahmen des Landes werden bislang in konventioneller Eigenerrichtung durch Veranschlagung der Baumittel in den jeweiligen Bauhaushalten durchgeführt. Die landeseigenen Gebäude werden anschließend genutzt, ohne dass sich der Ressourcenverbrauch im kameralen System adäquat und effektiv abbilden lässt. 

Das bestehende System der verwaltungsinternen entgeltlichen Überlassung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nach § 64 Absatz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) basiert auf Verkehrswerten zum 1. Januar 2000 und vermittelt daher nur noch eine eingeschränkte Transparenz über den tatsächlichen Ressourcenverbrauch. Zudem werden die Ausgaben der Dienststellen für das Überlassungsentgelt im Haushalt vollständig und haushaltsneutral kompensiert, sodass vielfach kein wirtschaftlicher Anreiz für einen sparsamen Umgang mit Ressourcen besteht. 

Vor diesem Hintergrund wird die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben (NIA) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sie soll dazu beitragen, Unterbringungsbedarfe der Landesdienststellen künftig durch Mietbestellbau in öffentlich-öffentlicher Partnerschaft statt durch konventionelle Eigenerrichtung sparsamer und wirtschaftlicher zu decken. Durch eine die Kosten der Anstalt deckende Miete erhalten die Dienststellen zudem die Möglichkeit eines unmittelbaren monetären Vergleichs mit privaten Anbietern. 

Im kameralen Haushalt kann die finanzielle Deckung neuer Unterbringungsbedarfe künftig einheitlich und nutzerbezogen über die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen für den öffentlichen Mietbestellbau gesteuert und begrenzt werden. Der Ressourcenverbrauch wird dadurch über die Mietausgaben vollständig, vergleichbar, transparent sowie perioden- und verursachergerecht im Landeshaushalt abgebildet. 

Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NKomFöG) 

Der Koalitionsvertrag für die Jahre 2022–2027 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Sicher in Zeiten des Wandels“ sieht eine Vereinfachung der Förderprogramme des Landes für Kommunen, Verbände und Vereine vor. Digitale Möglichkeiten sollen dabei genutzt werden, um bestehendes Vereinfachungspotenzial auszuschöpfen. 

Speziell für Förderprogramme zugunsten kommunaler Zuwendungsempfänger enthält der Koalitionsvertrag weitergehende Zielsetzungen, insbesondere: 

o eine gemeinsame Prüfung mit den Kommunen zur konsequenten Vereinfachung von Verfahren und Entscheidungen, 

o die Ermöglichung pauschaler Zahlungen ohne aufwändiges Antragsverfahren, 

o die Reduzierung von Förderregularien sowie 

o die Zusammenführung und Bündelung von Förderprogrammen.

Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1 und 2 GG (NOOTS-Staatsvertrag) 

Bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, im Interesse der Bürger/innen sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden (Once-Only-Prinzip). 

Neben diesen abschließenden Beratungen bringt die Landesregierung einige Gesetzentwürfe zur Ersten Beratung in die Plenarsitzung ein: 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen 

Um kontinuierlich ausreichend qualifizierten Nachwuchs für die reglementierten juristischen Berufe auszubilden, müssen sowohl das juristische Studium als auch der juristische Vorbereitungsdienst in Niedersachsen höchsten Qualitätsanforderungen genügen sowie attraktiv und zukunftsorientiert ausgestaltet sein. Zugleich müssen die juristischen Prüfungen zu aussagekräftigen und gerechten Ergebnissen führen. Für den Arbeitsmarkt und zum Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung ist es unerlässlich, dass die Prüfungsergebnisse die fachliche Leistung der Kandidat/innen verlässlich abbilden. Diesen Anforderungen wird das Niedersächsische Gesetz zur Ausbildung der Jurist/innen seit vielen Jahren gerecht. 

Dennoch ist die Ausgestaltung der juristischen Ausbildung und der Prüfungen fortlaufend daraufhin zu überprüfen, ob sie künftigen Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Juristenausbildung entspricht. Nachdem das Gesetz seit seinem Erlass im Jahr 2003 nur punktuell geändert wurde, ist es nun an der Zeit, die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften zu aktualisieren und an entscheidenden Stellen zu verbessern. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes 

Mit dem Änderungsgesetz vom 17. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 418) wurden in § 12 Absatz 4 des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes (NGesFBG) Regelungen zur Ombudsstelle getroffen; die zugehörige Verordnungsermächtigung wurde bislang jedoch nicht genutzt. Aus der Ausbildungspraxis mehren sich Hinweise, dass eine 

Ombudsstelle zur Verringerung von Ausbildungsabbrüchen beitragen könnte. Erfahrungen aus anderen Bundesländern – z. B. Nordrhein-Westfalen – bestätigen dies. 

Nach deren Vorbild sollen nun alle notwendigen Vorgaben zur Besetzung der Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren deutlich schlanker und ausschließlich im Gesetz geregelt werden. Damit sollen eine unbürokratische Errichtung, eine zeitnahe Aufnahme der Tätigkeit und ein niedrigschwelliges Verfahren sichergestellt werden. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften 

Der Beschleunigungsgrundsatz ist ein zentraler Grundsatz des Disziplinarverfahrens. Obwohl er bislang nicht ausdrücklich in einer Einzelvorschrift normiert ist, findet er sich an zahlreichen Stellen wieder und prägt sämtliche Verfahrensschritte. Dennoch dauern Disziplinarverfahren teilweise viele Monate und in Fällen, die eine Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht erfordern, sogar mehrere Jahre. 

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages sieht vor, dass Verfassungsfeind/innen künftig schneller aus dem Dienst entfernt werden können. Dies dient der Integrität des öffentlichen Dienstes. Bundesweit sind in jüngerer Zeit Fälle bekannt geworden, in denen extremistische Tendenzen bei Beamt/innen mit den Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats unvereinbar waren und dem Ansehen des öffentlichen Dienstes erheblichen Schaden zugefügt haben. Der Bevölkerung ist schwer zu vermitteln, warum solche Personen allein aufgrund langwieriger Verfahren im Dienst verbleiben. 

Diese Schieflage soll durch eine weitere Beschleunigung des Disziplinarverfahrens behoben werden – bei gleichzeitigem Erhalt eines fairen und transparenten Verfahrens für die betroffenen Personen. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 

Die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden in der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert und verschärft. Angesichts dynamischer technischer Entwicklungen und neuer hybrider Bedrohungsformen muss die Polizei in die Lage versetzt werden, Gefahren konsequent und wirksam zu begegnen. Daher ist es notwendig, Rechtsgrundlagen zu schaffen bzw. anzupassen, damit die Polizei auch künftig über die erforderlichen Befugnisse verfügt. Mit der Novelle sollen neue Befugnisnormen in das NPOG aufgenommen sowie bestehende Normen erweitert oder klarstellend überarbeitet werden. 

Neben einer Vielzahl von Gesetzen stehen auch abschließende Beratungen von Anträgen auf der Tagesordnung: 

50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – Bildungsfreistellung modernisieren, Teilnahme erhöhen, Erwachsenenbildung stärken 

Die Erwachsenenbildung hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie ist grundlegender Baustein gelingender Transformationsprozesse, steigert Chancengleichheit und Teilhabemöglichkeiten und trägt wesentlich zur persönlichen Weiterentwicklung bei. Angesichts einer sich stetig wandelnden Welt ist lebenslanges Lernen eine zentrale Kompetenz. Daraus folgt, dass Angebote gestärkt und Zugänge erleichtert werden müssen. 

Niedersachsen 2030 – Starker Standort, starke Wirtschaft 

Mit unserem Entschließungsantrag legen wir den Fokus auf zentrale Herausforderungen: Industrie- und Energiewandel, moderne Infrastruktur, Bekämpfung des Fachkräftemangels und Klimaneutralität. Ziel ist es, Niedersachsen als wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu sichern und weiterzuentwickeln. 

Wir fordern unter anderem: 

o die Sanierung maroder Brücken sowie den Ausbau und die Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur, 

o die Unterstützung des Ausbaus von Schnellladeinfrastruktur durch Beratungs- und Koordinierungsangebote, 

o bundespolitische Initiativen für Planungssicherheit bei der Energieversorgung und verbraucherfreundliche Ladeinfrastruktur.

Volle Energie für Niedersachsen – Smart Grids fördern 

Mit dem Solarpaket 1 hat der Bund wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Erzeugung kleiner Strommengen – etwa über Balkonkraftwerke – zu erleichtern. Diese Entwicklungen müssen weiter beobachtet und mögliche zusätzliche Hürden für die Einspeisung eigenerzeugter Energie abgebaut werden. Ziel ist eine moderne, bürgernahe und netzstabile Energiewende. 

Im Anschluss daran werden auch mehrere Anträge in erster Beratung behandelt, die zentrale politische Schwerpunkte der Regierungsfraktionen für die kommenden Monate markieren: 

1. Für ein faires Erbbaurecht – Grundlage bezahlbaren Wohnens 

Mit dem Entschließungsantrag setzen wir uns für ein sozial gerechtes und bezahlbares Erbbaurecht in Niedersachsen ein. Hintergrund ist, dass in den nächsten 20 Jahren rund die Hälfte der bestehenden Erbbaurechtsverträge ausläuft und bei vielen Betroffenen teils drastische Erhöhungen des Erbbauzinses drohen. Steigende Bodenrichtwerte und 

veraltete Zinssätze führen dabei häufig zu finanziellen Überforderungen von Familien und Haushalten mit durchschnittlichen Einkommen. 

Der Antrag fordert die Landesregierung auf, soziale und planbare Regeln für die Erneuerung von Erbbaurechtsverträgen zu schaffen und dabei sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Erbbauberechtigten gewahrt bleibt. Konkret geht es darum: 

o landesweit einheitliche und rechtssichere Verfahren zu entwickeln, 

o übermäßige Erhöhungen des Erbbauzinses zu begrenzen, 

o die Berechnung künftig auf gleitende 10-Jahres-Mediane der Bodenrichtwerte zu stützen, 

o Kappungsgrenzen und feste Anpassungsintervalle (z. B. alle 20 Jahre) einzuführen, 

o Ausnahmen nur bei außergewöhnlichen Marktverwerfungen zuzulassen, 

o und bei sozialem oder gemeinnützigem Wohnungsbau reduzierte Erbbauzinsen zu ermöglichen.

Ziel ist ein faires, transparentes und berechenbares Erbbaurecht, das Menschen den Zugang zu Wohneigentum ermöglicht, Spekulation verhindert und Kommunen stärkt. Gleichzeitig behalten öffentliche Eigentümer langfristig Einfluss auf Nutzung und Preisentwicklung von Grundstücken – ein zentraler Baustein für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen. 

2. Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen 

Drohnen stellen in Niedersachsen eine zunehmend ernstzunehmende Gefahr für kritische Infrastrukturen wie Energieanlagen, militärische Einrichtungen oder Kommunikationsnetze dar. Die Zahl der Sichtungen hat sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt, und viele Vorfälle bleiben ungeklärt. Teilweise handelt es sich offenbar um Drohnen mit militärischer Technik – mit möglichem Bezug zu Spionage- oder Sabotageabsichten. 

Der Antrag fordert deshalb ein umfassendes Sicherheitskonzept zur Drohnenabwehr, das technische, rechtliche und organisatorische Maßnahmen verbindet. Ziel ist es, Niedersachsen besser gegen hybride Bedrohungen zu schützen, ohne dabei Risiken für die Bevölkerung zu erhöhen. 

Zentrale Forderungen des Antrags: 

o Weiterentwicklung von Abwehrtechnologien zur Erkennung, Identifizierung und Neutralisierung gefährlicher Drohnen. 

o Anpassung der Technik an reale Einsatzorte, insbesondere kritische Infrastruktur. 

o Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Projekten von DLR und Fraunhofer (z. B. CUSTODIAN, SiUSpace). 

o Landesweite Lageübersicht über Drohnensichtungen zur Mustererkennung und Lageanalyse. 

o Besserer Austausch zwischen Sicherheitsbehörden, Militär, KRITIS-Betreibern und Forschungseinrichtungen. 

o Rechtliche Anpassungen, um Eingriffe wie Störung, Übernahme oder Abschuss rechtssicher zu ermöglichen. 

o Aufbau spezialisierter Drohnenabwehrteams mit Technik, Personal und Schulung. 

o Verbesserung der Notfallkommunikation, damit Bevölkerung im Ernstfall schnell gewarnt wird. 

o Bundespolitische Initiativen, um KRITIS-Betreiber finanziell zu entlasten. 

o Mehr Präventions- und Aufklärungsarbeit zur Reduzierung unabsichtlicher Regelverstöße. 

o Ausweitung von Flugverbotszonen über sensiblen Einrichtungen. 

Niedersachsen braucht eine moderne und ganzheitliche Sicherheitsstrategie, um Bürger/innen sowie kritische Infrastruktur besser vor Drohnenbedrohungen zu schützen. Dafür müssen Forschungsergebnisse genutzt, Behörden vernetzt, rechtliche Grundlagen angepasst und spezialisierte Einsatzstrukturen aufgebaut werden. 

3. Gerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten – Einrichtung einer koordinierenden Stelle 

Mit unserem Entschließungsantrag setzen wir ein deutliches Signal für eine kindgerechtere Justiz in Niedersachsen. Hintergrund ist, dass Kinder und Jugendliche in Straf- und Familienverfahren häufig erheblichen Belastungen ausgesetzt sind – sei es als Opfer, als Zeug/innen oder als Beteiligte. Viele Initiativen laufen bereits, aber ein aktueller bundesweiter Vergleich zeigt, dass wir die bestehenden Strukturen gezielt weiterentwickeln müssen. 

Zentraler Bestandteil des Antrags ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „kindgerechte Justiz“ im Justizministerium. Diese soll den aktuellen Stand im Land erfassen, Standards entwickeln und Maßnahmen ressortübergreifend bündeln. 

Wichtige inhaltliche Punkte unseres Antrags sind: 

o Ausbau der audiovisuellen Vernehmungen, um Mehrfachbefragungen zu vermeiden, 

o kindgerechte Raumgestaltung in Gerichten (Anhörungsräume, Wartebereiche), 

o mehr Fortbildungen zu kindgerechter Kommunikation, Traumaerfahrung und anhörungssensiblen Verfahren, 

o bessere Verzahnung aller beteiligten Stellen, inklusive Opferschutz, Prävention, Jugendhilfe und psychosozialer Prozessbegleitung, 

o Datenbasis verbessern (Monitoring minderjähriger Betroffener), 

o mehrsprachiges und inklusives Informationsmaterial für Kinder, 

o Sensibilisierung in der Ausbildung (Studium/Vorbereitungsdienst), 

o und landesweite, verlässliche Abläufe, damit Kinder in Verfahren nicht unnötig belastet werden. 

Unser Ziel ist es, bestehende Stärken Niedersachsens – etwa im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung – auszubauen und gleichzeitig strukturelle Lücken zu schließen. Kindgerechte Justiz soll künftig kein Zufall sein, sondern landesweit verlässlich, standardisiert und gut koordiniert umgesetzt werden. 

4. Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen – Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen 

Mit dem Entschließungsantrag setzen wir ein deutliches Zeichen für mehr Tierwohl und eine konsequentere Bekämpfung des illegalen Tierhandels. Hintergrund sind stark gestiegene Zahlen beim anonymen Online-Handel, Missstände bei Tierbörsen und anhaltende Probleme beim Handel mit exotischen oder geschützten Tierarten. 

Der Antrag richtet sich sowohl an die Bundes- als auch an die Landesebene. Ziel ist eine zeitgemäße und wirksame Regulierung, die Tiere schützt, Verbraucher/innen besser informiert und den Vollzug für die Behörden erleichtert. 

Auf Landesebene sollen u. a. folgende Punkte geprüft werden:

o Anpassung oder Erweiterung der Anforderungen für Tierbörsen (Sachkunde, Dokumentationspflicht, tierärztliche Kontrollen). 

o Effektiverer Einsatz der vorhandenen Kontrollmöglichkeiten, insbesondere im Online-Handel. 

o Verstärkte Aufklärungskampagnen für Käufer/innen über Risiken bei unseriösen Angeboten. 

o Sicherstellung einer verlässlichen Grundfinanzierung für Tierheime und Wildtierauffangstationen und Prüfung notwendiger Investitionen in Unterbringungskapazitäten für beschlagnahmte Tiere. 

Der Antrag soll dazu beitragen, das Tierleid zu reduzieren, illegale Handelsstrukturen zurückzudrängen, Verbraucher/innen zu schützen und Behörden den Vollzug deutlich zu erleichtern. 

Wir positionieren uns damit klar für einen modernen, transparenten und tierschutzgerechten Umgang mit Heim- und Wildtieren – vor Ort ebenso wie im Internet.